Wir können aufgrund unserer Qualifikation als Heilpraktiker auch Rechnungen nach GebüH schreiben, so dass ein Einreichen z.B. bei Zusatzversicherungen für Heilpraktiker möglich ist.

Rezeptleistungen bezahlen zu einem Großteil die Krankenkassen. Der Patient muss jedoch eine Zuzahlung leisten. Diese setzt sich aus 10,00 € Rezeptgebühr (nicht Praxisgebühr) und 10% des Rezeptwertes zusammen. Der Therapeut ist verpflichtet diese Zuzahlung für die Krankenkasse einzuziehen.

Privatrechnungen erstellen wir nach der GebüTh, wenn keine begrenzten Tarife wie Beihilfe o.Ä. vorliegen.